Breadcrumb-Navigation
Inhaltsverzeichnis
Seit Oktober 2023 gibt es eine neue Ausfüllhilfe für den Datenaustausch zwischen Arbeitgeber:innen und Sozialversicherungsträger: das SV-Meldeportal. Für sv.net galt eine Übergangszeit bis zum 29. Februar 2024. Das Wichtigste zum SV-Meldeportal lesen Sie hier.
Autor:in: Lexware Office Redaktion
Kategorie: Meldewesen
Was ist das SV-Meldeportal?
Das SV-Meldeportal ist eineallgemein zugängliche Ausfüllhilfe, mit der Arbeitgeber:innen und Selbstständige Meldungen und Bescheinigungenelektronisch an die Sozialversicherungsträger übermittelnkönnen. Das SV-Meldeportal steht nach einer Pilotphaseseit Herbst 2023allen Anwender:innen zur Verfügung und ersetzt die bekannte Ausfüllhilfe sv.net.
Warum wird sv.net abgeschafft?
Hintergrund für die Einführung des neuen SV-Meldeportals ist einegesetzliche Neuregelung(§95a SGB IV). Das Gesetz sichert den Umfang der Datenübermittlung und das Verfahren zur Nutzung ab. Die Sozialversicherungsträger sollen demnach den Arbeitgebenden und Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch – insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge – eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen.
Wie funktioniert das SV-Meldeportal?
Die neue Ausfüllhilfe ist eine reine Web-Anwendung und soll insbesondere Kleinunternehmen eine Möglichkeit bieten, alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen und die Entgeltdatenan einem zentralen Speicherort elektronisch abzulegen. Damit können die Unternehmer:innen die digitalen Unterlagen auch für die elektronische Betriebsprüfung vorhalten.
Hinweis
Das SV-Meldeportal ist kein Entgeltabrechnungsprogramm, es kann somit nicht zur Berechnung und Ermittlung der erforderlichen Angaben genutzt werden. Nutzen Sie bereits Lexware Office, benötigen Sie das SV-Meldeportal nicht zusätzlich, denn: Lexware Office übernimmt die nötigen Meldungen bereits für Sie.
Für Registrierung und Login beim neuen SV-Meldeportal braucht es zwingend einELSTER-Organisationszertifikat. Für die Nutzung des SV-Meldeportals fällt eine Nutzungsgebühr an, die für 36 Monate im Voraus erhoben wird. Diese beträgt 36,00 Euro netto für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer und 99,00 Euro netto für mehrere Betriebsnummern.
Wie ist der Zeitplan für die Einführung des SV-Meldeportals?
Die Umstellung der Ausfüllhilfe erfolgte ab 2023 schrittweise:
- Im Frühjahr 2023 standen die letzten Einrichtungsarbeiten für die neue Ausfüllhilfe an.
- Im Juli 2023 ging das SV-Meldeportal mit den ersten Pilotnutzer:innen an den Start.
- Seit 4. Oktober 2023 ist die neue Ausfüllhilfe für alle freigegeben.
- Für die bisherige Ausfüllhilfe galt eine Übergangsfrist: Bis zum 29. Februar 2024 stand sie allen Nutzer:innen weiterhin (eingeschränkt) zur Verfügung. Zum 1. März 2024 wurde sv.net abgeschaltet.
Lohnabrechnung: Meldungen inklusive
Neue Mitarbeiter:innen, werdende Eltern, kranke Kinder, der nahende Renteneintritt, Krankengeld, eine Reha-Maßnahme… Alle diese Situationen erfordern Anträge bei Kassen, Ämtern und Behörden und diese wiederum brauchen alle Bescheinigungen von Ihnen als Arbeitgeber:in.
Lexware Office erstellt und verschickt diese vollständig automatisiert und rechtssicher zertifiziert. Ohne Extrakosten.
Mehr erfahren
Lust auf mehr?
Praktisches Wissen für Arbeitgeber:innen
mit dem ganz pragmatischen Blickwinkel„Was bedeutet das ganz konkret für mich?“sowohl zu aktuellen gesetzlichen Änderungen als auch zu den Grundlagen des Arbeitgeberlebens.Keine unverständlichen Gesetzestexte, keine bürokratischen Abhandlungen.
Wissen für Arbeitgeber:innen
Jetzt Lexware Office erleben
Testen Sie den kompletten Funktionsumfang von Lexware Office inkl. Lohn & Gehalt 30 Tage lang kostenlos. Oder Sie entscheiden sich direkt für Ihre Lexware Office Version (optional mit Lohn & Gehalt) und sparen beim sofortigen Kauf mit unserem Aktionsrabatt.
Wenn Sie Lexware Office Lohn & Gehalt ohne die anderen Funktionen von Lexware Office nutzen möchten, also nur die Lohnabrechnung mit Lexware Office erledigen wollen, dann hier entlang >>
- 30 Tage kostenlos testen.
- Der Test endet automatisch.
- Kostenloser Support.
Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.
oder
Sofort sparen
Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.
Geschrieben von:
Lexware Office Redaktion
Leidenschaft und Kompetenz für die Belange von Selbstständigen
Leidenschaft und Kompetenz – diese Eigenschaften einen die diverse Lexware Office Redaktion. Tagtäglich arbeiten unsere Themenexpert:innen, freie Journalist:innen und Fachautoren daran, Selbstständigen die wichtigsten Tipps, Tools und Hintergründe sowie Best Practices, Insights und Inspirationen zu aktuellen und spannenden Themen zu liefern.
Weitere Artikel rund um „Lohn & Gehalt“
17.05.2023·Meldewesen
ELStAM
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) betreffen Faktoren wie Steuerklasse und Freibeträge und werden seit 2014 nicht mehr in Papierform benötigt, sondern elektronisch übermittelt, um die Lohnsteuerabrechnung zu vereinfachen. Zu den wichtigen Daten, die Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmer:innen für das ELStAM-Verfahren benötigen,…
29.11.2022·Meldewesen
Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse
Für die Zahlungsabwicklung der Sozialversicherungsbeiträge ist ein Arbeitgeberkonto, oder auch Beitragskonto, bei der Krankenkasse wichtig. Hier erfahren Sie mehr.
08.04.2022·Meldewesen
Großbuchstabe M: Gewährte Mahlzeiten korrekt im Lohnkonto ausweisen
Seit Januar 2019 muss der Großbuchstabe M im Lohnkonto erscheinen, um gewährte Mahlzeiten auszuweisen. Das gilt aber nicht in jedem Fall. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen der Großbuchstabe M verpflichtend ist.